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29. Juni 2026

Verfassungswidrigkeit der AfD

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach 13 Monaten Arbeit ihr Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgelegt und kommt dabei zu einem klaren Ergebnis. Die Partei arbeite planmäßig auf eine Beeinträchtigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hin und verletze konkret die Menschenwürde von vier Bevölkerungsgruppen, Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslim:innen, Schutzsuchende sowie trans- und nicht-binäre Personen. Dabei zentral für ein mögliches Parteiverbot: Die AfD hat nachweislich die Mittel, ihre Ziele in Bezug auf diese Personengruppen umzusetzen. Für das Gutachten wurden über 3 Millionen Texteinheiten gesammelt, analysiert und juristisch bewertet. Eine Online-Petition für ein entsprechendes Verbotsverfahren hat, Stand Montag, 29. Juni bereits über 1,3 Millionen Unterschriften.


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