27. Juli 2026
KI-Kennzeichnungspflichten ab August wirksam

Die EU-Kommission hat die Leitlinien zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 2. August gelten. Von da an müssen Anbieter von KI-Systemen offenlegen, wenn Nutzer:innen mit einer KI interagieren oder Inhalte wie Bilder, Texte oder Videos, KI-generiert sind. Die KI-Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden, sowohl mit Watermarking innerhalb der Inhalte als auch mit signierten Metadaten. Ausnahmen gelten für künstlerische, fiktionale und satirische Inhalte und KI-generierte Texte, die von einem Menschen geprüft und verantwortet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.
Keine aktuellen Meldungen aus dem Politikbetrieb verpassen?
