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1. Juli 2024

Kritik am neuen Lobbyregistergesetz

Seit dem 30. Juni gilt das neue Lobbyregistergesetz der Ampel: Einträge im Register müssen nun aktuell und korrekt sein. Kritik daran kommt von der Allianz für Lobbytransparenz, denn durch pauschale Ausnahmen für große Interessengruppen, darunter etwa Kirchen und Gewerkschaften, entstünden große Lücken und Intransparenz. Auch Transparency International sieht den „exekutiven Fußabdruck” als nicht weitreichend genug und fordert eine weitergehende Offenlegung von Einflussnahme. Zudem wird damit gerechnet, dass 99 % der Spender:innen von spendenfinanzierten Organisationen in Zukunft nicht mehr offengelegt werden müssen: Erst bei Zuwendungen, die mehr als 10 % der gesamten Spendeneinnahmen ausmachen und über 10.000 Euro liegen, müssen die Zuwender namentlich im Register genannt werden. Aus Sicht der NGOs, die für diese Regelung lobbyiert hatten, steige so die Spendenbereitschaft von Privatleuten. Gleichzeitig entstehe jedoch ein Einfallstor für illegitime Einflussnahme, kritisiert Transparency International.

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